Wettbüro-Erlaubnis
Der Betrieb eines stationären Wettbüros für Sportwetten erfordert eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV). Seit der Liberalisierung 2021 können private Anbieter Sportwettenlizenzen erhalten, für stationäre Wettlokale gelten jedoch strenge Auflagen.
Die Wettbüroerlaubnis ist an die Sportwettenveranstaltererlaubnis gekoppelt. Der Veranstalter beantragt bei der zuständigen Landesglücksspielbehörde eine Erlaubnis für die konkreten Räumlichkeiten. Voraussetzungen sind die Einhaltung von Abstandsregeln (zu Schulen, Jugendeinrichtungen und anderen Wettbüros), Spielerschutzmaßnahmen und ein Verbot der Aufstellung von Bildschirmen zur Live-Übertragung von Sportereignissen. Wettterminals sind in zugelassenen Räumlichkeiten grundsätzlich nicht erlaubt. Es gelten zusätzliche bau- und gewerberechtliche Anforderungen, die sich je nach Bundesland durch die jeweiligen Ausführungsgesetze unterscheiden.
Voraussetzungen
- Sportwetten-Konzession nach GlüStV 2021
- Gewerbeanmeldung
- Baugenehmigung / Nutzungsänderung
- Mindestabstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen
- Sozialkonzept und Spielerschutz
Verfahren
- Konzessionsantrag bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL)
- Gewerberechtliche Erlaubnis beim Ordnungsamt
- Gebühren: erheblich (Konzessionsgebühr + laufende Abgaben)