Veranstaltungsgenehmigung

Öffentliche Veranstaltungen wie Volksfeste, Märkte, Konzerte, Sportveranstaltungen oder Straßenfeste erfordern in der Regel eine Genehmigung der zuständigen Ordnungsbehörde. Die Genehmigungspflicht greift, wenn eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund stattfindet, große Besuchermengen anzieht oder die öffentliche Sicherheit und den Verkehr beeinträchtigen kann.

Der Antrag wird beim Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde gestellt, idealerweise mindestens drei Monate vor der Veranstaltung. Je nach Art und Umfang können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein: eine Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen, eine temporäre Gaststättenerlaubnis, Lärmausnahmen nach Immissionsschutzrecht und eine brandschutztechnische Freigabe. Die Behörde koordiniert die Prüfung über verschiedene Fachbereiche hinweg. Die Gebühren richten sich nach Veranstaltungsgröße und kommunaler Satzung.

Verfahren

  • Antrag beim Ordnungsamt (rechtzeitig, oft 4-12 Wochen vor der Veranstaltung)
  • Sicherheitskonzept bei Großveranstaltungen (ab ca. 5.000 Personen)
  • Brandsicherheitswache bei bestimmten Veranstaltungen
  • Sondernutzungserlaubnis bei Nutzung öffentlicher Flächen
  • Lärmschutzauflagen gemäß TA Lärm
  • Ggf. Ausschankgenehmigung für Alkoholausschank