Straßensondernutzungserlaubnis
Jede Nutzung öffentlicher Straßen, Wege oder Plätze, die über den normalen Gemeingebrauch hinausgeht (etwa Außengastronomie, Warenauslagen, Baugerüste, Werbeaufsteller oder Baucontainer), erfordert eine Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaubehörde, in der Regel der Gemeinde.
Der Antrag wird bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt und beschreibt Art, Ort und Dauer der beabsichtigten Nutzung. Die Behörde prüft, ob die Nutzung mit der Verkehrssicherheit und dem Fußgängerverkehr vereinbar ist, insbesondere ob Mindestgehwegbreiten und Rettungswege eingehalten werden. Erlaubnisse werden meist befristet erteilt, häufig für ein Jahr bei wiederkehrenden Nutzungen wie Außengastronomie. Die Gebühren werden durch kommunale Satzung festgelegt und variieren je nach Gemeinde, Nutzungsart und belegter Fläche.
Voraussetzungen
- Antrag mit Lageplan und Beschreibung der Nutzung
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- Einhaltung der Verkehrssicherheit
- Ggf. Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde
Verfahren
- Antrag beim Straßenbauamt oder Ordnungsamt
- Gebühren: variabel (Sondernutzungsgebühr + Verwaltungsgebühr)
- Bearbeitungsdauer: 2-4 Wochen