Spielhallenerlaubnis
Der Betrieb einer Spielhalle mit Geldspielgeräten erfordert eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021). In den meisten Bundesländern benötigen Betreiber sowohl eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag als auch eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i GewO.
Der Antrag wird bei der zuständigen Ordnungsbehörde gestellt. Voraussetzungen sind persönliche Zuverlässigkeit, ein geeignetes Betriebskonzept und die Einhaltung strenger Abstandsregelungen. Spielhallen müssen Mindestabstände zu Schulen, Jugendeinrichtungen und anderen Spielhallen einhalten. Die Anzahl der Spielgeräte pro Halle ist begrenzt, und die Hallen müssen geschultes Personal für den Spielerschutz beschäftigen. Ein Sozialkonzept mit Maßnahmen zum verantwortungsvollen Spielen ist verpflichtend.
Voraussetzungen
- Persönliche Zuverlässigkeit des Betreibers
- Geeignete Räumlichkeiten (Mindestabstand zu Schulen und anderen Spielhallen je nach Landesrecht)
- Sozialkonzept zur Spielsuchtprävention
- Einhaltung der Maximalzahl an Spielgeräten pro Spielhalle (max. 12 Geräte je 12 m² Grundfläche pro Gerät)
- Keine Alkoholausschank in der Spielhalle