Lotterieerlaubnis
Wer eine Lotterie oder Tombola veranstaltet, bei der Teilnehmer für eine Gewinnchance bezahlen, benötigt eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Die Glücksspielaufsichtsbehörde des jeweiligen Landes erteilt Genehmigungen für gewerbliche und gemeinnützige Lotterien. Der Antrag muss Gewinnplan, Lospreise, Ziehungsverfahren und Verwendungszweck der Einnahmen darlegen.
Wichtige Abgrenzung: Kostenlose Gewinnspiele zu Werbezwecken, bei denen keine Zahlung oder kein Kauf zur Teilnahme erforderlich ist, gelten nach dem GlüStV nicht als Glücksspiel und sind erlaubnisfrei. Nur Lotterien und Verlosungen mit entgeltlicher Teilnahme unterliegen der Glücksspielregulierung. Für länderübergreifende Großlotterien gilt ein Abstimmungsverfahren zwischen den Landesbehörden.
Voraussetzungen
- Nachweis des gemeinnützigen Verwendungszwecks (bei kleinen Lotterien)
- Spielplan und Gewinnausschüttungskonzept
- Sicherheitsleistung oder Versicherung
- Bei gewerblichen Lotterien: zusätzliche Konzessionsanforderungen
Verfahren
- Antrag bei der zuständigen Landesbehörde
- Gebühren: variabel
- Bearbeitungsdauer: 4-12 Wochen