GEMA-Lizenz (Musikwiedergabe)

Jedes Unternehmen, das in Deutschland Musik in für Kunden zugänglichen Räumen abspielt, ob Gaststätte, Laden, Hotel, Fitnessstudio oder Empfangsbereich, benötigt eine Lizenz der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Die GEMA verwaltet die Aufführungsrechte für Komponisten, Textdichter und Musikverlage. Musikwiedergabe ohne Lizenz, auch über Radio, Streaming oder Playlists, ist eine Urheberrechtsverletzung.

Die Anmeldung erfolgt direkt bei der GEMA unter Angabe der Nutzungsart (Hintergrundmusik, Livemusik, DJ-Veranstaltungen) und der Raumgröße. Die Gebühren richten sich nach Raumgröße, Betriebsart und Häufigkeit der Musiknutzung. Jahresverträge bieten ermäßigte Tarife. Livemusik-Veranstaltungen müssen mindestens drei Tage vorher bei der GEMA gemeldet werden. Bei Nichteinhaltung drohen Nachzahlungen, Zuschläge und rechtliche Schritte.

Voraussetzungen

  • GEMA-Vertrag für den jeweiligen Nutzungstyp
  • Meldung des Musiknutzungsumfangs
  • Pauschalvergütung oder individuelle Abrechnung

Verfahren

  • Online-Anmeldung bei der GEMA
  • Kosten: abhängig von Raumgröße, Nutzungsart und Veranstaltungsfrequenz
  • Bei Einzelveranstaltungen: Vorab-Anmeldung