Drehgenehmigung (Filmproduktion im öffentlichen Raum)

Film- und Fernsehproduktionen im öffentlichen Raum benötigen in Deutschland in der Regel eine Drehgenehmigung. Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Produktion den Aufbau von Technik, das Absperren von Gehwegen oder Straßen, den Einsatz von Spezialeffekten oder eine sonstige über die normale Nutzung hinausgehende Beanspruchung öffentlicher Flächen umfasst. Kleine Teams, die ohne Behinderung anderer aus der Hand filmen, benötigen in der Regel keine Genehmigung.

Der Antrag wird beim Ordnungsamt oder in größeren Städten bei der Filmkommission gestellt. Er sollte mindestens zwei Wochen vor Drehbeginn eingereicht werden und den Drehort, die Termine, die Teamgröße, die Ausrüstung und eventuelle Straßensperrungen beschreiben. Die Gebühren variieren je nach Gemeinde und Produktionsumfang. Für Aufnahmen auf Privatgelände benötigen Sie zusätzlich die Zustimmung des Eigentümers.

Voraussetzungen

  • Drehgenehmigung beim Ordnungsamt oder Filmcommission
  • Sondernutzungserlaubnis bei Straßennutzung
  • Verkehrsrechtliche Anordnung bei Straßensperrung
  • Haftpflichtversicherung
  • Drohnengenehmigung bei Luftaufnahmen

Verfahren

  • Antrag beim Ordnungsamt oder der regionalen Filmcommission
  • Gebühren: variabel (oft kostenlos bis mehrere hundert Euro)
  • Bearbeitungsdauer: 1-4 Wochen