Veranstaltungen und Unterhaltung
10 Genehmigungen in Deutschland
Genehmigungen und Lizenzen für Veranstalter, Unterhaltungsstätten, Sportanlagen und Kreativwirtschaftsunternehmen. Diese Kategorie umfasst Genehmigungen für Live-Aufführungsorte, Sportlehrer und -zentren, öffentliche Versammlungsstätten, Talentagenturen, Reitzentren, Verwertungsgesellschaften und Bergführerdienste. Wenn Ihr Unternehmen Veranstaltungen organisiert, Unterhaltungsstätten betreibt oder Freizeitdienstleistungen anbietet, prüfen Sie hier.
Drehgenehmigung (Filmproduktion im öffentlichen Raum)
KommunalFilm- und Fernsehproduktionen im öffentlichen Raum benötigen in Deutschland in der Regel eine Drehgenehmigung. Eine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Produktion den Aufbau von Technik, das Absperren von Gehwegen oder Straßen, den Einsatz von Spezialeffekten oder eine sonstige über die normale Nutzung hinausgehende Beanspruchung öffentlicher Flächen umfasst. Kleine Teams, die ohne Behinderung anderer aus der Hand filmen, benötigen in der Regel keine Genehmigung.Der Antrag wird beim Ordnungsamt oder in größeren Städten bei der Filmkommission gestellt. Er sollte mindestens zwei Wochen vor Drehbeginn eingereicht werden und den Drehort, die Termine, die Teamgröße, die Ausrüstung und eventuelle Straßensperrungen beschreiben. Die Gebühren variieren je nach Gemeinde und Produktionsumfang. Für Aufnahmen auf Privatgelände benötigen Sie zusätzlich die Zustimmung des Eigentümers.
Ausgestellt von: Ordnungsamt / Filmcommission
Feuerwerk-Abbrenngenehmigung
KommunalDas Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 (außerhalb der Silvesterzeit vom 2. Januar bis 30. Dezember) oder der Kategorien F3 und F4 ganzjährig erfordert in Deutschland eine Anzeige bei der zuständigen Behörde nach § 23 der Ersten Sprengstoffverordnung (1. SprengV). Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 darf nur von Inhabern einer Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) abgebrannt werden.Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung eingehen (vier Wochen in der Nähe von Bahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen). Sie muss Ort, Datum, Art und Menge der pyrotechnischen Gegenstände sowie Sicherheitsmaßnahmen beschreiben. Die Behörde kann Auflagen erteilen oder das Abbrennen untersagen. Für F3-Feuerwerk muss der Verantwortliche mindestens 18 Jahre alt sein, für F4 mindestens 21 Jahre. Verstöße können mit Bußgeldern bis 10.000 Euro geahndet werden.
Ausgestellt von: Ordnungsamt
Genehmigung zum Betrieb eines Zoos oder Tierparks
KommunalDer Betrieb eines Zoos, Wildparks oder einer sonstigen dauerhaften Einrichtung, die lebende Wildtiere an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau stellt, erfordert eine Genehmigung nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die Genehmigung bezieht sich auf einen bestimmten Standort, Betreiber, die Anzahl der Tiere je Art und die Betriebsart. Erfasst sind auch Aquarien, Reptilienhäuser und ähnliche Schaueinrichtungen.Der Antrag wird bei der Naturschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes gestellt. Voraussetzungen sind artgerechte Gehege, die den biologischen Bedürfnissen und dem Wohlbefinden der Tiere entsprechen, ein tierärztliches Vorsorgeprogramm, ein Tierbestandsregister und Maßnahmen zur Umweltbildung. Die Genehmigung kann mit der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz verbunden werden. Die Behörde führt regelmäßige Kontrollen durch und kann Verbesserungen anordnen oder die Einrichtung schließen, wenn die Tierschutzstandards nicht erfüllt werden.
Ausgestellt von: Untere Naturschutzbehörde / Veterinäramt
Schaustellererlaubnis
KommunalSchausteller, die Fahrgeschäfte, Schießbuden, Imbissstände oder andere Vergnügungseinrichtungen auf Volksfesten, Weihnachtsmärkten und Jahrmärkten betreiben, benötigen eine Reisegewerbekarte vom zuständigen Gewerbeamt. Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellt, braucht zusätzlich eine Spielgeräteerlaubnis.Fahrgeschäfte und andere fliegende Bauten müssen über eine bautypspezifische Entwurfsgenehmigung verfügen und bei jedem neuen Aufstellort einer Bauabnahme unterzogen werden. Für Fahrgeschäfte, die Personen befördern oder bewegen (z. B. Achterbahnen, Karussells), ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die Reisegewerbekarte gilt bundesweit und setzt den Nachweis persönlicher Zuverlässigkeit voraus. Fahrgeschäfte und Aufbauten müssen die technischen Sicherheitsstandards erfüllen und werden regelmäßig von autorisierten Sachverständigen geprüft.
Ausgestellt von: Gewerbeamt / Bauaufsichtsbehörde
Spielhallenerlaubnis
KommunalDer Betrieb einer Spielhalle mit Geldspielgeräten erfordert eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021). In den meisten Bundesländern benötigen Betreiber sowohl eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag als auch eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i GewO.Der Antrag wird bei der zuständigen Ordnungsbehörde gestellt. Voraussetzungen sind persönliche Zuverlässigkeit, ein geeignetes Betriebskonzept und die Einhaltung strenger Abstandsregelungen. Spielhallen müssen Mindestabstände zu Schulen, Jugendeinrichtungen und anderen Spielhallen einhalten. Die Anzahl der Spielgeräte pro Halle ist begrenzt, und die Hallen müssen geschultes Personal für den Spielerschutz beschäftigen. Ein Sozialkonzept mit Maßnahmen zum verantwortungsvollen Spielen ist verpflichtend.
Ausgestellt von: Ordnungsamt
Straßensondernutzungserlaubnis
KommunalJede Nutzung öffentlicher Straßen, Wege oder Plätze, die über den normalen Gemeingebrauch hinausgeht (etwa Außengastronomie, Warenauslagen, Baugerüste, Werbeaufsteller oder Baucontainer), erfordert eine Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaubehörde, in der Regel der Gemeinde.Der Antrag wird bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt und beschreibt Art, Ort und Dauer der beabsichtigten Nutzung. Die Behörde prüft, ob die Nutzung mit der Verkehrssicherheit und dem Fußgängerverkehr vereinbar ist, insbesondere ob Mindestgehwegbreiten und Rettungswege eingehalten werden. Erlaubnisse werden meist befristet erteilt, häufig für ein Jahr bei wiederkehrenden Nutzungen wie Außengastronomie. Die Gebühren werden durch kommunale Satzung festgelegt und variieren je nach Gemeinde, Nutzungsart und belegter Fläche.
Ausgestellt von: Straßenbauamt / Ordnungsamt
Veranstaltungsgenehmigung
KommunalÖffentliche Veranstaltungen wie Volksfeste, Märkte, Konzerte, Sportveranstaltungen oder Straßenfeste erfordern in der Regel eine Genehmigung der zuständigen Ordnungsbehörde. Die Genehmigungspflicht greift, wenn eine Veranstaltung auf öffentlichem Grund stattfindet, große Besuchermengen anzieht oder die öffentliche Sicherheit und den Verkehr beeinträchtigen kann.Der Antrag wird beim Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde gestellt, idealerweise mindestens drei Monate vor der Veranstaltung. Je nach Art und Umfang können zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein: eine Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen, eine temporäre Gaststättenerlaubnis, Lärmausnahmen nach Immissionsschutzrecht und eine brandschutztechnische Freigabe. Die Behörde koordiniert die Prüfung über verschiedene Fachbereiche hinweg. Die Gebühren richten sich nach Veranstaltungsgröße und kommunaler Satzung.
Ausgestellt von: Ordnungsamt
GEMA-Lizenz (Musikwiedergabe)
NationalJedes Unternehmen, das in Deutschland Musik in für Kunden zugänglichen Räumen abspielt, ob Gaststätte, Laden, Hotel, Fitnessstudio oder Empfangsbereich, benötigt eine Lizenz der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Die GEMA verwaltet die Aufführungsrechte für Komponisten, Textdichter und Musikverlage. Musikwiedergabe ohne Lizenz, auch über Radio, Streaming oder Playlists, ist eine Urheberrechtsverletzung.Die Anmeldung erfolgt direkt bei der GEMA unter Angabe der Nutzungsart (Hintergrundmusik, Livemusik, DJ-Veranstaltungen) und der Raumgröße. Die Gebühren richten sich nach Raumgröße, Betriebsart und Häufigkeit der Musiknutzung. Jahresverträge bieten ermäßigte Tarife. Livemusik-Veranstaltungen müssen mindestens drei Tage vorher bei der GEMA gemeldet werden. Bei Nichteinhaltung drohen Nachzahlungen, Zuschläge und rechtliche Schritte.
Ausgestellt von: GEMA
Lotterieerlaubnis
RegionalWer eine Lotterie oder Tombola veranstaltet, bei der Teilnehmer für eine Gewinnchance bezahlen, benötigt eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Die Glücksspielaufsichtsbehörde des jeweiligen Landes erteilt Genehmigungen für gewerbliche und gemeinnützige Lotterien. Der Antrag muss Gewinnplan, Lospreise, Ziehungsverfahren und Verwendungszweck der Einnahmen darlegen.Wichtige Abgrenzung: Kostenlose Gewinnspiele zu Werbezwecken, bei denen keine Zahlung oder kein Kauf zur Teilnahme erforderlich ist, gelten nach dem GlüStV nicht als Glücksspiel und sind erlaubnisfrei. Nur Lotterien und Verlosungen mit entgeltlicher Teilnahme unterliegen der Glücksspielregulierung. Für länderübergreifende Großlotterien gilt ein Abstimmungsverfahren zwischen den Landesbehörden.
Ausgestellt von: Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes
Wettbüro-Erlaubnis
RegionalDer Betrieb eines stationären Wettbüros für Sportwetten erfordert eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV). Seit der Liberalisierung 2021 können private Anbieter Sportwettenlizenzen erhalten, für stationäre Wettlokale gelten jedoch strenge Auflagen.Die Wettbüroerlaubnis ist an die Sportwettenveranstaltererlaubnis gekoppelt. Der Veranstalter beantragt bei der zuständigen Landesglücksspielbehörde eine Erlaubnis für die konkreten Räumlichkeiten. Voraussetzungen sind die Einhaltung von Abstandsregeln (zu Schulen, Jugendeinrichtungen und anderen Wettbüros), Spielerschutzmaßnahmen und ein Verbot der Aufstellung von Bildschirmen zur Live-Übertragung von Sportereignissen. Wettterminals sind in zugelassenen Räumlichkeiten grundsätzlich nicht erlaubt. Es gelten zusätzliche bau- und gewerberechtliche Anforderungen, die sich je nach Bundesland durch die jeweiligen Ausführungsgesetze unterscheiden.
Ausgestellt von: Landesglücksspielaufsicht / Bezirksregierung