Wasserrechtliche Erlaubnis

Unternehmen, die Gewässer nutzen (Grundwasserentnahme, Abwassereinleitung, Aufstau oder Umleitung von Oberflächenwasser, Geothermie aus Grundwasser), benötigen eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dies betrifft insbesondere Produktionsbetriebe, Autowaschanlagen, Brauereien und Baufirmen, die Baugruben entwässern müssen.

Der Antrag wird bei der unteren Wasserbehörde gestellt, in der Regel bei der Kreisverwaltung. Die Behörde prüft die Auswirkungen Ihrer Gewässernutzung auf den Wasserkörper, die Ökosysteme und andere Nutzer. Eine gehobene Erlaubnis kann erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Bedürfnis besteht. Die einfache Erlaubnis ist widerruflich, die gehobene bietet größere Rechtssicherheit. Erlaubnisse sind in der Regel befristet.

Voraussetzungen

  • Darstellung des Vorhabens und der Gewässerbenutzung
  • Wasserrechtlicher Fachbeitrag
  • Umweltverträglichkeitsprüfung bei größeren Vorhaben
  • Nachweis, dass keine nachteiligen Veränderungen der Gewässereigenschaften eintreten

Verfahren

  • Antrag bei der unteren Wasserbehörde
  • Bearbeitungsdauer: 2-6 Monate
  • Gebühren: ca. 100-5.000 € je nach Umfang
  • Erlaubnis kann befristet oder unbefristet erteilt werden