Verpackungsgesetz - Registrierung (LUCID)
Wer erstmals mit Ware befüllte Verpackungen auf dem deutschen Markt in Verkehr bringt (als Erstinverkehrbringer), muss sich vor dem Inverkehrbringen im LUCID-Verpackungsregister registrieren. Dies gilt für Hersteller, Importeure und Onlinehändler, die Waren nach Deutschland versenden. Die Pflicht ergibt sich aus dem Verpackungsgesetz.
Die Registrierung erfolgt online bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Zusätzlich müssen Sie sich an einem dualen System (z. B. Der Grüne Punkt) beteiligen, indem Sie einen Lizenzvertrag abschließen und Ihre Verpackungsmengen melden. Ihre LUCID-Registrierung ist öffentlich einsehbar, sodass Marktplattformen und Wettbewerber Ihre Konformität überprüfen können. Bei fehlender Registrierung drohen ein Vertriebsverbot und Bußgelder bis zu 200.000 EUR.
Voraussetzungen
- Registrierung im LUCID-Register vor Erstinverkehrbringung
- Systembeteiligungsvertrag mit einem dualen System
- Meldung der Verpackungsmengen und -materialien
- Datenmeldung an die Zentrale Stelle
Verfahren
- Online-Registrierung auf verpackungsregister.org
- Registrierung ist kostenlos
- Systembeteiligung: Kosten abhängig von Verpackungsmengen