Schädlingsbekämpfer - Sachkundenachweis

Gewerbliche Schädlingsbekämpfer, die Biozidprodukte einsetzen, müssen über einen Sachkundenachweis verfügen. Dies ist nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) vorgeschrieben und gilt für alle, die berufsmäßig Rodentizide, Insektizide oder andere Biozide zur Schädlingsbekämpfung einsetzen.

Den Nachweis erhalten Sie durch Bestehen der Sachkundeprüfung bei der zuständigen Landesbehörde, in der Regel dem Gewerbeaufsichtsamt. Die Prüfung umfasst Toxikologie, sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und Artenkunde. Für Spezialtätigkeiten wie Begasung oder Holzschutz gelten zusätzliche Anforderungen nach der Gefahrstoffverordnung. Die anerkannte Berufsqualifikation als Geprüfter Schädlingsbekämpfer (IHK) deckt die Sachkundeanforderung ab.

Voraussetzungen

  • Sachkundenachweis nach Biozid-Meldeverordnung
  • Für Begasungen: Befähigungsschein nach Gefahrstoffverordnung
  • Gewerbeanmeldung
  • Haftpflichtversicherung

Verfahren

  • Schulung und Prüfung bei anerkannter Stelle
  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
  • Gebühren: ca. 200-500 € (Prüfung)