Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung

Wenn Ihre Geschäftstätigkeit Eingriffe in Natur und Landschaft umfasst, die Naturschutzzielen widersprechen (etwa Baumfällungen, Bauen in der Nähe geschützter Biotope oder Störung geschützter Arten), benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dies betrifft Bauvorhaben, Rodungen und andere Tätigkeiten in oder nahe Schutzgebieten.

Der Antrag wird bei der unteren Naturschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt gestellt. Sie müssen den geplanten Eingriff detailliert beschreiben, in der Regel mit Lageplänen und Fachgutachten. Die Behörde prüft, ob der Eingriff vermieden oder minimiert werden kann, und legt Ausgleichsmaßnahmen wie Neupflanzungen oder Biotopschaffung fest. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Behörde wird empfohlen.

Voraussetzungen

  • Nachweis, dass der Eingriff unvermeidbar ist
  • Kompensationsmaßnahmen (Ausgleich oder Ersatz)
  • Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Umweltverträglichkeitsprüfung bei größeren Vorhaben

Verfahren

  • Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde
  • Gebühren: ca. 50-1.000 €
  • Bearbeitungsdauer: 4-12 Wochen