Genehmigung einer Abfallbehandlungsanlage
Die Errichtung und der Betrieb einer Abfallbehandlungs- oder Entsorgungsanlage in Deutschland erfordert eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Dies umfasst Recyclinganlagen, Kompostierwerke, Abfallverbrennungsanlagen, Deponien und Abfallzwischenlager. Das genaue Genehmigungsverfahren richtet sich nach Anlagentyp und Kapazität gemäß der Vierten BImSchV (4. BImSchV).
Größere Anlagen durchlaufen ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG, einschließlich Bekanntmachung, Einsichtnahme in die Unterlagen und Einwendungsmöglichkeit. Kleinere Anlagen können das vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG ohne Öffentlichkeitsbeteiligung nutzen. Der Antrag erfordert Umweltverträglichkeitsprüfungen, Emissionsdaten, Abfallwirtschaftskonzepte und Brandschutzkonzepte. Zuständige Behörde ist in der Regel die Bezirksregierung oder das Landesumweltamt.
Voraussetzungen
- Nachweis der Fachkunde und Zuverlässigkeit des Betreibers
- Betriebshandbuch und Sicherheitskonzept
- Emissionsprognosen und Umweltverträglichkeitsprüfung
- Nachweis der finanziellen Sicherheitsleistung
Verfahren
- Antrag bei der zuständigen Abfall- oder Immissionsschutzbehörde
- Öffentlichkeitsbeteiligung und Erörterungstermin
- Gebühren: ab 2.000 € (variiert stark)
- Bearbeitungsdauer: 6-18 Monate