Elektro- und Elektronikgerätegesetz - Registrierung (ElektroG)

Hersteller und Importeure, die Elektro- oder Elektronikgeräte in Deutschland in Verkehr bringen, müssen sich vor dem ersten Verkauf bei der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register) registrieren. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zur Umsetzung der EU-WEEE-Richtlinie. Die Registrierung umfasst alle Marken und Gerätekategorien und führt zu einer WEEE-Registrierungsnummer, die auf Rechnungen und in Produktangeboten angegeben werden muss.

Die Anmeldung erfolgt online über das Portal der Stiftung EAR. Für Produkte an private Haushalte (B2C) ist zusätzlich eine insolvenzfeste Garantie zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlich. Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern. Nach der Registrierung bestehen laufende Meldepflichten über die in Verkehr gebrachten Mengen sowie die Teilnahmepflicht an Sammel- und Recyclingsystemen. Der Verkauf nicht registrierter Geräte kann Bußgelder und Vertriebsverbote nach sich ziehen.

Voraussetzungen

  • Registrierung bei der Stiftung EAR vor Inverkehrbringung
  • Insolvenzsichere Garantie für Rücknahme und Entsorgung
  • Mengenmeldung jährlich
  • WEEE-Registrierungsnummer auf Geräten und in Rechnungen

Verfahren

  • Online-Registrierung bei der Stiftung EAR
  • Hinterlegung der Garantie
  • Registrierungsgebühr: ab 300 € (+ jährliche Kosten)