Einleitungsgenehmigung für Abwasser

Betriebe, die Abwasser in Gewässer oder Grundwasser einleiten (Direkteinleiter) oder mit erhöhten Schadstoffwerten in die öffentliche Kanalisation einleiten (Indirekteinleiter), benötigen eine Einleitungsgenehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dies betrifft verarbeitendes Gewerbe, Lebensmittelproduktion, Chemiebetriebe, Metallverarbeitung und andere Branchen, deren Abwasser die häuslichen Normalwerte überschreitet.

Direkteinleiter beantragen eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Landeswasserbehörde. Indirekteinleiter wenden sich an die untere Wasserbehörde des Kreises oder der Gemeinde. Der Antrag muss Art und Menge des Abwassers, Schadstoffkonzentrationen und Behandlungsmaßnahmen beschreiben. Die Einleitgrenzwerte richten sich nach der Abwasserverordnung (AbwV) und müssen dem Stand der Technik entsprechen. Genehmigungen sind in der Regel befristet und können Überwachungs- und Berichtspflichten enthalten.

Voraussetzungen

  • Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis bei der unteren Wasserbehörde
  • Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte (Abwasserverordnung)
  • Ggf. Vorbehandlungsanlage (Fettabscheider, Leichtflüssigkeitsabscheider)
  • Regelmäßige Eigenüberwachung

Verfahren

  • Antrag bei der unteren Wasserbehörde oder Stadtentwässerung
  • Gebühren: 100-1.000 €