Batteriegesetz - Registrierung
Seit Oktober 2025 setzt das neue Batteriegesetz (BattDG) die EU-Verordnung 2023/1542 um und ersetzt das alte BattG. Hersteller und Importeure von Batterien müssen sich bei der Stiftung EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte Register) registrieren, bevor sie Produkte auf den deutschen Markt bringen. Die Verordnung unterscheidet nun fünf Batteriekategorien: Gerätebatterien, LMT-Batterien (leichte Verkehrsmittel), Starterbatterien, Industriebatterien und Elektrofahrzeugbatterien.
Die Registrierung erfordert Angaben zu Batteriechemie, Kapazität und erwarteten Jahresmengen. Zusätzlich müssen Sie einem Rücknahmesystem für Ihre Batteriekategorie beitreten. Das Umweltbundesamt (UBA) überwacht die Einhaltung, und fehlende Registrierung kann zu einem Verkaufsverbot führen.
Voraussetzungen
- Registrierung bei der Stiftung EAR (ear-Portal)
- Beteiligung an einem zugelassenen Rücknahmesystem oder Eigenrücknahme
- Kennzeichnung der Batterien nach EU-Batterieverordnung
- Jährliche Mengenmeldung
Verfahren
- Online-Registrierung im ear-Portal der Stiftung EAR
- Vertrag mit zugelassenem Rücknahmesystem
- Gebühren: abhängig von Mengen