Umweltdienstleistungen

12 Genehmigungen in Deutschland

Genehmigungen und Registrierungen für Abfallwirtschaft, Recycling, Emissionsschutz und Umweltberatungsunternehmen. Diese Kategorie umfasst Lizenzen für das Sammeln und Behandeln von Abfällen (einschließlich Öle und Reifen), den Betrieb von Verbrennungsanlagen, die Verwaltung von Kühltürmen, den Transport gefährlicher Materialien und die Durchführung von Umweltprüfdiensten. Unverzichtbar für Unternehmen im Umweltsektor.

Anzeige einer umweltrelevanten Tätigkeit

Kommunal

Bestimmte Änderungen an Industrieanlagen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können, müssen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) der zuständigen Behörde angezeigt werden. Dies betrifft Änderungen an Standort, Beschaffenheit oder Betrieb einer bereits genehmigten Anlage, wenn die Änderung Schutzgüter wie Luftqualität, Lärmschutz oder Gewässer berühren kann.Die schriftliche Anzeige muss mindestens einen Monat vor der geplanten Änderung bei der zuständigen Landesbehörde eingehen. Die Behörde prüft innerhalb eines Monats, ob die Änderung ein vollständiges Genehmigungsverfahren erfordert oder im vereinfachten Anzeigeverfahren zulässig ist. Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, darf die Änderung durchgeführt werden.

Ausgestellt von: Untere Umweltbehörde / Immissionsschutzbehörde

Einleitungsgenehmigung für Abwasser

Kommunal

Betriebe, die Abwasser in Gewässer oder Grundwasser einleiten (Direkteinleiter) oder mit erhöhten Schadstoffwerten in die öffentliche Kanalisation einleiten (Indirekteinleiter), benötigen eine Einleitungsgenehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dies betrifft verarbeitendes Gewerbe, Lebensmittelproduktion, Chemiebetriebe, Metallverarbeitung und andere Branchen, deren Abwasser die häuslichen Normalwerte überschreitet.Direkteinleiter beantragen eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Landeswasserbehörde. Indirekteinleiter wenden sich an die untere Wasserbehörde des Kreises oder der Gemeinde. Der Antrag muss Art und Menge des Abwassers, Schadstoffkonzentrationen und Behandlungsmaßnahmen beschreiben. Die Einleitgrenzwerte richten sich nach der Abwasserverordnung (AbwV) und müssen dem Stand der Technik entsprechen. Genehmigungen sind in der Regel befristet und können Überwachungs- und Berichtspflichten enthalten.

Ausgestellt von: Untere Wasserbehörde / Stadtentwässerung

Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung

Kommunal

Wenn Ihre Geschäftstätigkeit Eingriffe in Natur und Landschaft umfasst, die Naturschutzzielen widersprechen (etwa Baumfällungen, Bauen in der Nähe geschützter Biotope oder Störung geschützter Arten), benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dies betrifft Bauvorhaben, Rodungen und andere Tätigkeiten in oder nahe Schutzgebieten.Der Antrag wird bei der unteren Naturschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt gestellt. Sie müssen den geplanten Eingriff detailliert beschreiben, in der Regel mit Lageplänen und Fachgutachten. Die Behörde prüft, ob der Eingriff vermieden oder minimiert werden kann, und legt Ausgleichsmaßnahmen wie Neupflanzungen oder Biotopschaffung fest. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Behörde wird empfohlen.

Ausgestellt von: Untere Naturschutzbehörde

Trinkwasserversorgungsanlage - Anzeige und Überwachung

Kommunal

Wer eine Wasserversorgungsanlage betreibt, die Trinkwasser an die Öffentlichkeit oder an einen Gewerbebetrieb abgibt (einschließlich eigener Brunnen, Kleinwasserwerke und gebäudeinterner Anlagen), muss dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Die Anzeige muss mindestens vier Wochen vor Inbetriebnahme erfolgen, die Stilllegung ist innerhalb von drei Tagen zu melden.Nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unterliegt Ihre Anlage einer regelmäßigen Trinkwasserüberwachung. Das Wasser muss in zertifizierten Laboren auf mikrobiologische, chemische und physikalische Parameter untersucht werden, in Abständen, die das Gesundheitsamt festlegt, in der Regel mindestens jährlich. Das Gesundheitsamt führt Vor-Ort-Kontrollen durch und kann je nach örtlichen Gegebenheiten zusätzliche Untersuchungsanforderungen festlegen. Für die amtliche Überwachung fallen Gebühren an.

Ausgestellt von: Gesundheitsamt

Wasserrechtliche Erlaubnis

Kommunal

Unternehmen, die Gewässer nutzen (Grundwasserentnahme, Abwassereinleitung, Aufstau oder Umleitung von Oberflächenwasser, Geothermie aus Grundwasser), benötigen eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Dies betrifft insbesondere Produktionsbetriebe, Autowaschanlagen, Brauereien und Baufirmen, die Baugruben entwässern müssen.Der Antrag wird bei der unteren Wasserbehörde gestellt, in der Regel bei der Kreisverwaltung. Die Behörde prüft die Auswirkungen Ihrer Gewässernutzung auf den Wasserkörper, die Ökosysteme und andere Nutzer. Eine gehobene Erlaubnis kann erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Bedürfnis besteht. Die einfache Erlaubnis ist widerruflich, die gehobene bietet größere Rechtssicherheit. Erlaubnisse sind in der Regel befristet.

Ausgestellt von: Untere Wasserbehörde

Batteriegesetz - Registrierung

National

Seit Oktober 2025 setzt das neue Batteriegesetz (BattDG) die EU-Verordnung 2023/1542 um und ersetzt das alte BattG. Hersteller und Importeure von Batterien müssen sich bei der Stiftung EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte Register) registrieren, bevor sie Produkte auf den deutschen Markt bringen. Die Verordnung unterscheidet nun fünf Batteriekategorien: Gerätebatterien, LMT-Batterien (leichte Verkehrsmittel), Starterbatterien, Industriebatterien und Elektrofahrzeugbatterien.Die Registrierung erfordert Angaben zu Batteriechemie, Kapazität und erwarteten Jahresmengen. Zusätzlich müssen Sie einem Rücknahmesystem für Ihre Batteriekategorie beitreten. Das Umweltbundesamt (UBA) überwacht die Einhaltung, und fehlende Registrierung kann zu einem Verkaufsverbot führen.

Ausgestellt von: Umweltbundesamt (UBA)

Elektro- und Elektronikgerätegesetz - Registrierung (ElektroG)

National

Hersteller und Importeure, die Elektro- oder Elektronikgeräte in Deutschland in Verkehr bringen, müssen sich vor dem ersten Verkauf bei der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register) registrieren. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) zur Umsetzung der EU-WEEE-Richtlinie. Die Registrierung umfasst alle Marken und Gerätekategorien und führt zu einer WEEE-Registrierungsnummer, die auf Rechnungen und in Produktangeboten angegeben werden muss.Die Anmeldung erfolgt online über das Portal der Stiftung EAR. Für Produkte an private Haushalte (B2C) ist zusätzlich eine insolvenzfeste Garantie zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlich. Die Bearbeitung kann mehrere Monate dauern. Nach der Registrierung bestehen laufende Meldepflichten über die in Verkehr gebrachten Mengen sowie die Teilnahmepflicht an Sammel- und Recyclingsystemen. Der Verkauf nicht registrierter Geräte kann Bußgelder und Vertriebsverbote nach sich ziehen.

Ausgestellt von: Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR)

Verpackungsgesetz - Registrierung (LUCID)

National

Wer erstmals mit Ware befüllte Verpackungen auf dem deutschen Markt in Verkehr bringt (als Erstinverkehrbringer), muss sich vor dem Inverkehrbringen im LUCID-Verpackungsregister registrieren. Dies gilt für Hersteller, Importeure und Onlinehändler, die Waren nach Deutschland versenden. Die Pflicht ergibt sich aus dem Verpackungsgesetz.Die Registrierung erfolgt online bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Zusätzlich müssen Sie sich an einem dualen System (z. B. Der Grüne Punkt) beteiligen, indem Sie einen Lizenzvertrag abschließen und Ihre Verpackungsmengen melden. Ihre LUCID-Registrierung ist öffentlich einsehbar, sodass Marktplattformen und Wettbewerber Ihre Konformität überprüfen können. Bei fehlender Registrierung drohen ein Vertriebsverbot und Bußgelder bis zu 200.000 EUR.

Ausgestellt von: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Abfallbeförderungserlaubnis (Anzeige/Erlaubnis nach § 53/54 KrWG)

Regional

Wer gewerbsmäßig Abfälle sammelt oder befördert, bedarf einer Anzeige (nicht gefährliche Abfälle, § 53 KrWG) oder einer Erlaubnis (gefährliche Abfälle, § 54 KrWG). Zuständig ist in der Regel das Regierungspräsidium oder eine vergleichbare Landesbehörde, nicht die untere Abfallbehörde. Für den Transport gefährlicher Abfälle erfordert die Erlaubnis den Nachweis der Fachkunde, der persönlichen Zuverlässigkeit und eines ausreichenden Versicherungsschutzes.Die Anzeige für nicht gefährliche Abfälle ist einfacher, muss aber vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Sowohl Anzeige- als auch Erlaubnisinhaber müssen das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) für gefährliche Abfälle nutzen. Die Erlaubnis gilt in der Regel bundesweit, sobald sie von einer Landesbehörde erteilt wurde.

Ausgestellt von: Zuständige Landesbehörde (Regierungspräsidium)

Genehmigung einer Abfallbehandlungsanlage

Regional

Die Errichtung und der Betrieb einer Abfallbehandlungs- oder Entsorgungsanlage in Deutschland erfordert eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Dies umfasst Recyclinganlagen, Kompostierwerke, Abfallverbrennungsanlagen, Deponien und Abfallzwischenlager. Das genaue Genehmigungsverfahren richtet sich nach Anlagentyp und Kapazität gemäß der Vierten BImSchV (4. BImSchV).Größere Anlagen durchlaufen ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG, einschließlich Bekanntmachung, Einsichtnahme in die Unterlagen und Einwendungsmöglichkeit. Kleinere Anlagen können das vereinfachte Verfahren nach § 19 BImSchG ohne Öffentlichkeitsbeteiligung nutzen. Der Antrag erfordert Umweltverträglichkeitsprüfungen, Emissionsdaten, Abfallwirtschaftskonzepte und Brandschutzkonzepte. Zuständige Behörde ist in der Regel die Bezirksregierung oder das Landesumweltamt.

Ausgestellt von: Abfallwirtschaftsbehörde

Immissionsschutzgenehmigung

Regional

Anlagen, die erhebliche Umweltauswirkungen verursachen können (Lärm, Luftverschmutzung, Erschütterungen, Gerüche), benötigen vor Errichtung oder Betrieb eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die genehmigungsbedürftigen Anlagentypen sind in der 4. BImSchV aufgeführt und umfassen Industrieanlagen, Kraftwerke, Abfallbehandlungsanlagen und bestimmte landwirtschaftliche Betriebe.Die zuständige Landesbehörde (in der Regel die Bezirksregierung oder das Umweltamt) prüft den Antrag auf Einhaltung von Emissionsgrenzwerten, Sicherheitsstandards und Umweltschutzanforderungen. Es gibt zwei Verfahren: das förmliche Verfahren nach § 10 (mit Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung innerhalb von sieben Monaten) und das vereinfachte Verfahren nach § 19 (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung innerhalb von drei Monaten).

Ausgestellt von: Immissionsschutzbehörde

Schädlingsbekämpfer - Sachkundenachweis

Regional

Gewerbliche Schädlingsbekämpfer, die Biozidprodukte einsetzen, müssen über einen Sachkundenachweis verfügen. Dies ist nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) vorgeschrieben und gilt für alle, die berufsmäßig Rodentizide, Insektizide oder andere Biozide zur Schädlingsbekämpfung einsetzen.Den Nachweis erhalten Sie durch Bestehen der Sachkundeprüfung bei der zuständigen Landesbehörde, in der Regel dem Gewerbeaufsichtsamt. Die Prüfung umfasst Toxikologie, sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und Artenkunde. Für Spezialtätigkeiten wie Begasung oder Holzschutz gelten zusätzliche Anforderungen nach der Gefahrstoffverordnung. Die anerkannte Berufsqualifikation als Geprüfter Schädlingsbekämpfer (IHK) deckt die Sachkundeanforderung ab.

Ausgestellt von: Zuständige Landesbehörde / Gewerbeamt