Taxigenehmigung

Der Betrieb eines Taxiunternehmens erfordert eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Die Genehmigung wird für ein bestimmtes Betriebsgebiet und eine bestimmte Fahrzeuganzahl erteilt. Sie ist befristet, in der Regel auf vier bis fünf Jahre, und muss verlängert werden.

Der Antrag wird bei der Genehmigungsbehörde am Betriebssitz gestellt. Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein: ein ordnungsgemäßer Betriebssitz, persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit (Nachweis ausreichenden Kapitals und Versicherungsschutzes) und fachliche Eignung. Die fachliche Eignung wird durch die IHK-Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer oder durch gleichwertige Qualifikationen bzw. Leitungserfahrung nachgewiesen. Die Behörde kann die Zahl der Taxigenehmigungen in einem Gebiet bedarfsabhängig begrenzen.

Voraussetzungen

  • Fachkundenachweis (IHK-Prüfung Taxi- und Mietwagenverkehr)
  • Persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Fahreignungsregister)
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Personenbeförderungsschein (P-Schein) für Fahrer
  • Fahrzeuge müssen die Taxiausstattungspflicht erfüllen (Taxameter, Alarmanlage, etc.)