Omnibusverkehrsgenehmigung

Der Betrieb von Linienverkehr mit Bussen sowie Gelegenheitsverkehr wie Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen oder Mietomnibusverkehr erfordert eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Dies gilt für jedes Unternehmen, das gewerbsmäßig Fahrgäste mit Bussen befördert.

Der Antrag wird bei der Verkehrsbehörde am Betriebssitz gestellt. Die Behörde prüft drei Kernvoraussetzungen: persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung. Die fachliche Eignung wird durch die Fachkundeprüfung bei der IHK nachgewiesen. Die Genehmigung wird für eine bestimmte Verkehrsart und ein bestimmtes Betriebsgebiet erteilt. Bei Linienverkehr prüft die Behörde zusätzlich, ob die Strecke einem öffentlichen Verkehrsbedürfnis dient. Genehmigungen sind befristet und müssen verlängert werden.

Voraussetzungen

  • Fachkundenachweis (IHK-Prüfung Straßenpersonenverkehr)
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit (9.000 € für das erste Fahrzeug, 5.000 € für jedes weitere)
  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Geeignete Betriebsbasis und Fahrzeuge

Verfahren

  • Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde
  • Bei Linienverkehr: Anhörung bestehender Verkehrsunternehmen
  • Gebühren: ca. 300-1.000 €
  • Bearbeitungsdauer: 4-12 Wochen