Mietwagengenehmigung

Wer Personenbeförderung mit Mietwagen betreiben will, benötigt eine Genehmigung nach § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Im Unterschied zum Taxi dürfen Mietwagen keine Fahrgäste auf der Straße aufnehmen, sondern nur auf vorherige Bestellung. Seit der PBefG-Reform 2021 muss der Mietwagen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz oder einem genehmigten alternativen Abstellort zurückkehren (Rückkehrpflicht).

Sie müssen finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Die Genehmigung wird für eine bestimmte Fahrzeuganzahl erteilt und gilt in der Regel bis zu vier Jahre. Jedes Fahrzeug muss sich deutlich von Taxis unterscheiden und darf keine Taxistände nutzen.

Voraussetzungen

  • Fachkundenachweis (IHK-Prüfung Personenverkehr)
  • Persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Auskunft aus Verkehrszentralregister)
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis)
  • Personenbeförderungsschein (P-Schein) für alle Fahrer

Verfahren

  • Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Straßenverkehrsamt)
  • Bearbeitungsdauer: 4-12 Wochen
  • Gebühren: ca. 200-500 € pro Fahrzeug
  • Genehmigung wird für maximal 4 Jahre erteilt