Güterkraftverkehrsgenehmigung

Der gewerbliche Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erfordert in Deutschland eine Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Dies gilt für jeden entgeltlichen Transport von Gütern. Der Werkverkehr (Transport eigener Waren mit eigenen Fahrzeugen) ist lediglich anzeigepflichtig, nicht erlaubnispflichtig.

Der Antrag wird bei der Landesverkehrsbehörde gestellt. Voraussetzungen sind fachliche Eignung (IHK-Prüfung oder gleichwertige Qualifikation), persönliche Zuverlässigkeit (einwandfreies Führungszeugnis) und finanzielle Leistungsfähigkeit (mindestens 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und 5.000 Euro für jedes weitere, bestätigt durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer). Außerdem sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts, der Gemeinde, der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Die nationale Erlaubnis gilt zehn Jahre und kann verlängert werden.

Voraussetzungen

  • Fachliche Eignung: Nachweis durch IHK-Fachkundeprüfung oder gleichwertige Qualifikation
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenkapital von mindestens 9.000 € für das erste Fahrzeug und 5.000 € für jedes weitere
  • Persönliche Zuverlässigkeit: Polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • Betriebssitz: Tatsächlicher Sitz im Inland mit Geschäftsräumen