Gefahrguttransportgenehmigung
Der Transport gefährlicher Güter auf der Straße in Deutschland wird durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geregelt, die das europäische ADR-Übereinkommen umsetzt. Unternehmen, die Gefahrgut versenden, befördern, verladen oder entladen, müssen Vorschriften zu Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation einhalten. Betriebe mit regelmäßigem Gefahrguttransport müssen einen zertifizierten Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Fahrer von Gefahrgutfahrzeugen oberhalb bestimmter Schwellenwerte benötigen eine ADR-Schulungsbescheinigung, die durch einen zugelassenen Lehrgang mit Prüfung erworben wird. Das Fahrzeug selbst muss für den Gefahrguttransport geprüft und zugelassen sein. In bestimmten Gebieten können Streckenbeschränkungen und behördliche Fahrwegbestimmungen gelten. Für Kleinmengen unterhalb festgelegter Schwellenwerte gibt es Freistellungen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
Voraussetzungen
- Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten (Schulungsnachweis)
- ADR-Bescheinigung für Fahrzeugführer
- Geeignete und zugelassene Fahrzeuge/Behälter
- Notfallplan und Unfallmerkblätter
Verfahren
- Bestellung des Gefahrgutbeauftragten bei der IHK
- Fahrzeugzulassung bei der DEKRA oder TÜV
- Jährliche Unterweisung aller Beteiligten
- Gebühren: variabel je nach Umfang