Betreiberzeugnis für unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen)
Wer eine Drohne (unbemanntes Luftfahrtsystem, UAS) mit einer Startmasse von 250 Gramm oder mehr in Deutschland betreibt, muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als UAS-Betreiber registrieren. Nach der Registrierung erhalten Sie eine elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die an jeder betriebenen Drohne angebracht werden muss. Die Registrierung erfolgt online über das LBA-Portal.
Für Flüge außerhalb der offenen Kategorie (z. B. über Menschenansammlungen, außerhalb der Sichtweite oder in kontrolliertem Luftraum) benötigen Sie eine Betriebsgenehmigung der Landesluftfahrtbehörde. Der Antrag muss nach der SORA-Methodik die Betriebsrisiken bewerten. Seit Januar 2026 sind Neuanträge nach SORA 2.5 zu stellen. Genehmigungen sind in der Regel befristet und können Auflagen zu Ausrüstung, Schulung und Betriebsverfahren enthalten.
Voraussetzungen
- Registrierung als UAS-Betreiber beim LBA
- EU-Kompetenznachweis (A1/A3) oder Fernpilotenzeugnis (A2)
- Haftpflichtversicherung für Drohnen
- Betriebsgenehmigung für spezielle Kategorie (SORA-Risikobewertung)
Verfahren
- Online-Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt
- Online-Prüfung für Kompetenznachweis (kostenlos)
- Fernpilotenzeugnis bei anerkannter Stelle (ca. 200-500 €)
- Betriebsgenehmigung bei Landesluftfahrtbehörde für spezielle Einsätze