Geldtransport- und Wertdiensterlaubnis

Geldtransport- und Wertdienstunternehmen benötigen eine Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO, jedoch mit deutlich strengeren Auflagen als reguläre Sicherheitsfirmen. Die erhöhten Anforderungen spiegeln das höhere Risiko beim Transport von Bargeld, Edelmetallen, Wertpapieren und anderen hochwertigen Gütern wider.

Über die normale Bewachungserlaubnis hinaus müssen Sie Anforderungen an gepanzerte Fahrzeuge, Waffenscheine für bewaffnetes Personal, GPS-Ortung und spezielle Versicherungsdeckung erfüllen. Ihre Mitarbeiter brauchen die vollständige Sachkundeprüfung, nicht nur die Unterrichtung. Zuständig ist Ihr örtliches Ordnungsamt oder Gewerbeamt.

Voraussetzungen

  • Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO
  • Sachkundeprüfung für alle Mitarbeiter
  • Waffenrechtliche Erlaubnis bei bewaffnetem Transport
  • Gepanzerte Fahrzeuge nach Sicherheitsstandards
  • Versicherungsschutz für Transportgüter

Verfahren

  • Bewachungserlaubnis beim Gewerbeamt
  • Waffenerlaubnis bei der Waffenbehörde
  • Gebühren: variabel (mehrere hundert Euro)