Detektei / Privatermittler

Für die Eröffnung einer Detektei in Deutschland benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Die Anmeldung umfasst Ermittlungsdienstleistungen wie Hintergrundrecherchen, Personensuche, Versicherungsbetrugsprüfung und Unternehmensüberprüfungen.

Eine spezielle Bundeslizenz für Privatermittler gibt es nicht, Sie müssen jedoch Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Das Gewerbeamt prüft Ihr Führungszeugnis und Ihre finanzielle Lage. Einzelne Bundesländer stellen zusätzliche Anforderungen. Außerdem unterliegen Sie den Datenschutzregeln (DSGVO) und dürfen keine hoheitlichen Befugnisse oder polizeiliche Methoden anwenden.

Voraussetzungen

  • Gewerbeanmeldung
  • Bei Bewachungstätigkeiten: Erlaubnis nach § 34a GewO und Sachkundeprüfung
  • Einhaltung des Datenschutzrechts (DSGVO)
  • Persönliche Zuverlässigkeit

Verfahren

  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
  • Ggf. § 34a-Erlaubnis zusätzlich
  • Gebühren: ca. 20-300 €