Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO
Wer gewerbsmäßig das Bewachungsgewerbe ausüben will, bedarf einer Erlaubnis nach § 34a GewO. Der Gewerbetreibende muss seine Zuverlässigkeit nachweisen und die Sachkundeprüfung bei der IHK bestehen. Diese Prüfung ist auch für bestimmte Einsatzbereiche mit erhöhter Verantwortung Pflicht: Türsteher, Kaufhausdetektive, Citystreifen sowie Sicherheitspersonal in Flüchtlingsunterkünften oder bei Großveranstaltungen.
Einfache Sicherheitsmitarbeiter ohne diese spezialisierten Tätigkeiten benötigen lediglich die 40-stündige Unterrichtung bei der IHK, die rechtliche Grundlagen, Rechte und Pflichten sowie Deeskalation abdeckt. Die Erlaubnis wird vom zuständigen Gewerbeamt erteilt und setzt den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung voraus.
Voraussetzungen
- Sachkundeprüfung bei der IHK (§ 34a GewO)
- Persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, Verfassungsschutzabfrage)
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Haftpflichtversicherung
- Bewacherregister-Eintragung für alle Beschäftigten