Sonnenstudio-Betrieb (UV-Schutz-Verordnung)

Der Betrieb eines Sonnenstudios in Deutschland wird durch die UV-Schutz-Verordnung (UVSV) geregelt, die strenge Anforderungen an Geräte, Personal und Kundensicherheit stellt. Sonnenstudios werden nicht durch eine einzelne Genehmigung zugelassen, müssen aber vor der Eröffnung zahlreiche Vorschriften erfüllen.

Geschultes Fachpersonal muss während des gesamten Betriebs anwesend sein. Die Qualifikation erfordert eine 12-stündige akkreditierte Schulung mit Prüfung sowie eine Auffrischungsschulung alle fünf Jahre. Alle UV-Geräte müssen die Bestrahlungsstärke auf 0,3 Watt pro Quadratmeter erythemwirksamer Bestrahlung begrenzen und eine automatische Abschaltung haben. Minderjährigen ist der Zugang zu verwehren. Für jedes Gerät muss ein Betriebsbuch geführt, eine UV-Schutzbrille angeboten und bei jedem Kunden eine Hauttypbestimmung durchgeführt werden.

Voraussetzungen

  • Fachpersonal mit Schulungsnachweis (UV-Schutz-Schulung)
  • Geräte mit CE-Kennzeichnung und max. 0,3 W/m² erythemwirksamer Bestrahlungsstärke
  • Hauttyp-Beratung vor Erstbestrahlung
  • Dosierungsplan nach Hauttyp
  • Verbot des Zugangs für Minderjährige

Verfahren

  • Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
  • Einhaltung der UVSV wird durch Gewerbeaufsicht kontrolliert
  • Keine separate Genehmigung, aber Meldepflicht