Kosmetikherstellung - EU-Notifizierung (CPNP)
Hersteller und Importeure kosmetischer Mittel müssen jedes Produkt vor dem Inverkehrbringen im EU-Kosmetikprodukte-Notifizierungsportal (CPNP) melden. Diese Pflicht ergibt sich aus der EU-Verordnung 1223/2009 und gilt für alle, die Kosmetika in Deutschland produzieren oder von außerhalb der EU importieren.
Für jedes Produkt muss eine verantwortliche Person benannt werden, in der Regel der Hersteller (bei Sitz in der EU) oder der Importeur. Sie müssen einen Sicherheitsbericht erstellen, alle Inhaltsstoffe nach INCI-Nomenklatur auflisten und die Informationen im CPNP hochladen. Die Notifizierung ist kostenlos. Nach erfolgter CPNP-Meldung ist keine zusätzliche nationale Meldung in EU-Mitgliedstaaten erforderlich.
Voraussetzungen
- Benennung einer verantwortlichen Person in der EU
- Sicherheitsbericht nach VO (EG) Nr. 1223/2009
- Produktinformationsdatei (PIF)
- Notifizierung im CPNP vor Inverkehrbringen
- GMP-konforme Herstellung (ISO 22716)
Verfahren
- Online-Notifizierung im CPNP der EU-Kommission
- Keine Gebühren für die Notifizierung selbst
- Kosten für Sicherheitsbewertung: ab 500 € pro Produkt