Hygieneregistrierung für Tattoo- und Piercingstudios

Tattoostudios, Piercingstudios und ähnliche Betriebe, die invasive kosmetische Eingriffe durchführen, müssen sich vor Eröffnung beim zuständigen Gesundheitsamt anmelden. Diese Registrierung stellt sicher, dass Räumlichkeiten und Arbeitsabläufe den Anforderungen des Infektionsschutzes entsprechen.

Sie müssen einen Grundriss mit Darstellung der Arbeitsbereiche sowie einen schriftlichen Hygieneplan einreichen, der Sterilisation, Desinfektion und Abfallentsorgung beschreibt. Das Gesundheitsamt führt eine Erstinspektion und regelmäßige Folgekontrollen durch. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland, da jedes Land eigene Hygieneverordnungen hat. Übliche Vorgaben umfassen Einwegmaterialien, Autoklavsterilisation, ausreichende Belüftung und dokumentierte Schulungen in Hygiene und Infektionsschutz. Das Tätowieren von Minderjährigen ist unabhängig von einer Einwilligung der Eltern untersagt.

Voraussetzungen

  • Anmeldung beim zuständigen Gesundheitsamt
  • Hygieneplan nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts
  • Sachkundenachweis (Hygieneschulung)
  • Geeignete Räumlichkeiten (Sterilisationsbereich, Arbeitsbereich, Wartebereich)
  • Dokumentation aller Eingriffe

Verfahren

  • Anmeldung beim Gesundheitsamt vor Betriebsaufnahme
  • Begehung der Räumlichkeiten
  • Gebühren: ca. 50-200 €
  • Regelmäßige Kontrollen