Pflanzenschutz-Sachkundenachweis
Wer in Deutschland beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, verkauft oder darüber berät, benötigt einen Sachkundenachweis nach dem Pflanzenschutzgesetz. Dies gilt für Landwirte, Gärtner, Landschaftspfleger, Forstwirte und Einzelhändler von Pflanzenschutzmitteln.
Der Nachweis wird als Scheckkarte vom zuständigen Pflanzenschutzdienst des Landes ausgestellt, nachdem Sie Ihre Qualifikation belegt haben, in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung oder ein Studium mit dokumentierten Pflanzenschutzinhalten. Der Nachweis gilt unbefristet, jedoch müssen Sie alle drei Jahre eine anerkannte Fortbildung absolvieren, um ihn aufrechtzuerhalten. Bei Versäumnis der Fortbildungspflicht kann die Behörde den Sachkundenachweis entziehen.
Voraussetzungen
- Abschluss eines anerkannten Ausbildungsgangs (z. B. Landwirt, Gärtner, Forstwirt)
- Oder: Bestehen einer Sachkundeprüfung
- Fortbildungspflicht: alle 3 Jahre anerkannte Weiterbildung
Verfahren
- Antrag beim zuständigen Pflanzenschutzdienst des Landes
- Vorlage des Ausbildungsnachweises oder Prüfungszeugnisses
- Gebühren: ca. 20-50 €
- Bearbeitungsdauer: 2-4 Wochen