Öko-Zertifizierung

Landwirtschaftliche Betriebe, Lebensmittelverarbeiter und Händler, die Produkte als ökologisch (bio/öko) kennzeichnen und verkaufen möchten, müssen sich bei einer zugelassenen Kontrollstelle nach der EU-Öko-Verordnung 2018/848 zertifizieren lassen. Ohne Zertifizierung ist die Verwendung der Begriffe "bio" oder "öko" auf Produkten unzulässig.

Sie wählen eine der staatlich zugelassenen Kontrollstellen (erkennbar an ihrer DE-ÖKO-Codenummer) und schließen einen Kontrollvertrag ab. Die Kontrollstelle führt eine Erstinspektion und anschließend jährliche Kontrollen durch, die Produktionsmethoden, Betriebsmittel, Dokumentation und Kennzeichnung umfassen. Nach bestandener Erstinspektion und einer Umstellungszeit (in der Regel zwei Jahre bei Ackerkulturen) erhalten Sie die Öko-Zertifizierung und dürfen das EU-Bio-Logo verwenden. Die Zertifizierungskosten variieren je nach Kontrollstelle und Betriebsgröße.

Voraussetzungen

  • Einhaltung der EU-Öko-Verordnung (Verzicht auf synthetische Pflanzenschutzmittel und Mineraldünger)
  • Umstellungszeit: 2-3 Jahre (je nach Kultur)
  • Dokumentation aller Betriebsmittel und Erzeugnisse
  • Vertrag mit zugelassener Kontrollstelle

Verfahren

  • Anmeldung bei zugelassener Kontrollstelle und der zuständigen Landesbehörde
  • Erstinspektion des Betriebs
  • Jährliche Kontrollbesuche
  • Kosten: ca. 300-1.500 € pro Jahr (je nach Betriebsgröße)