Futtermittelunternehmen Registrierung

Alle Unternehmen, die in Deutschland an der Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, dem Transport oder Verkauf von Futtermitteln beteiligt sind, müssen sich bei der zuständigen Behörde nach der EU-Verordnung 183/2005 zur Futtermittelhygiene registrieren. Dies betrifft Futtermittelhersteller, Importeure, Händler und Landwirte, die Futtermittel für ihre Nutztiere erzeugen oder zukaufen. Auch Online-Händler von Heimtierfutter fallen unter diese Pflicht.

Die Registrierung erfolgt beim zuständigen Veterinäramt unter Angabe der Geschäftstätigkeit und der gehandhabten Futtermittelarten. Betriebe, die mit bestimmten Zusatzstoffen oder ehemaligen Bioproteinen umgehen, benötigen statt einer Registrierung eine vollständige Zulassung. Das Amt kann die Betriebsräume auf Einhaltung der Futtermittelhygienestandards kontrollieren. Bei wesentlichen Änderungen der Geschäftstätigkeit muss die Registrierung aktualisiert werden.

Voraussetzungen

  • Anmeldung vor Aufnahme der Tätigkeit
  • Einhaltung der Futtermittelhygiene-Verordnung
  • HACCP-Konzept für Futtermittelsicherheit
  • Rückverfolgbarkeit aller Futtermittel

Verfahren

  • Anmeldung beim zuständigen Veterinäramt oder Landesamt
  • Gebühren: ca. 50-200 €
  • Regelmäßige Kontrollen durch die Überwachungsbehörde