Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Landwirte, die eigene Erzeugnisse direkt an Verbraucher verkaufen (Direktvermarktung), benötigen je nach Verarbeitungsgrad eine Gewerbeanmeldung. Der Verkauf unverarbeiteter Produkte wie Obst, Gemüse oder Eier ab Hof gilt als Urproduktion und ist von der Gewerbepflicht befreit. Werden Produkte jedoch weiterverarbeitet (z. B. Marmelade, Käse oder Wurst), umfasst das Sortiment Zukaufsware von mehr als etwa 10 % des Umsatzes, oder erfolgt der Verkauf auf Märkten außerhalb des Hofes, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Alle Direktvermarkter, die ihre Produkte verpacken, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Wer Lebensmittel verkauft, braucht zudem eine Registrierung als Lebensmittelunternehmen beim zuständigen Veterinär- oder Lebensmittelüberwachungsamt. Weitere Vorschriften zu Kennzeichnung, Hygiene und Preisauszeichnung gelten nach der Lebensmittelinformationsverordnung und der Preisangabenverordnung.

Voraussetzungen

  • Registrierung als Lebensmittelunternehmen beim Veterinäramt
  • Belehrung nach § 43 IfSG (Gesundheitszeugnis)
  • HACCP-Konzept
  • Hygieneschulungen für Mitarbeiter
  • Bei tierischen Produkten: ggf. EU-Zulassung

Verfahren

  • Registrierung beim Veterinäramt vor Aufnahme der Tätigkeit
  • Gebühren: ca. 20-100 €