Landwirtschaft

5 Genehmigungen in Deutschland

Genehmigungen und Registrierungen für landwirtschaftliche Betriebe, Bauernhöfe und tierbezogene Tätigkeiten. Diese Kategorie umfasst Lizenzen für Pflanzenproduktion, Pestizidverwendung und -vertrieb, Tierzucht und -handel, Veterinärdienste, forstwirtschaftliches Fachwissen und landwirtschaftliche Beratung. Ob Sie einen Bauernhof betreiben, Tiere züchten, landwirtschaftliche Produkte verkaufen oder verwandte Dienstleistungen erbringen – prüfen Sie hier die regulatorischen Anforderungen.

Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Kommunal

Landwirte, die eigene Erzeugnisse direkt an Verbraucher verkaufen (Direktvermarktung), benötigen je nach Verarbeitungsgrad eine Gewerbeanmeldung. Der Verkauf unverarbeiteter Produkte wie Obst, Gemüse oder Eier ab Hof gilt als Urproduktion und ist von der Gewerbepflicht befreit. Werden Produkte jedoch weiterverarbeitet (z. B. Marmelade, Käse oder Wurst), umfasst das Sortiment Zukaufsware von mehr als etwa 10 % des Umsatzes, oder erfolgt der Verkauf auf Märkten außerhalb des Hofes, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.Alle Direktvermarkter, die ihre Produkte verpacken, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Wer Lebensmittel verkauft, braucht zudem eine Registrierung als Lebensmittelunternehmen beim zuständigen Veterinär- oder Lebensmittelüberwachungsamt. Weitere Vorschriften zu Kennzeichnung, Hygiene und Preisauszeichnung gelten nach der Lebensmittelinformationsverordnung und der Preisangabenverordnung.

Ausgestellt von: Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Öko-Zertifizierung

National

Landwirtschaftliche Betriebe, Lebensmittelverarbeiter und Händler, die Produkte als ökologisch (bio/öko) kennzeichnen und verkaufen möchten, müssen sich bei einer zugelassenen Kontrollstelle nach der EU-Öko-Verordnung 2018/848 zertifizieren lassen. Ohne Zertifizierung ist die Verwendung der Begriffe "bio" oder "öko" auf Produkten unzulässig.Sie wählen eine der staatlich zugelassenen Kontrollstellen (erkennbar an ihrer DE-ÖKO-Codenummer) und schließen einen Kontrollvertrag ab. Die Kontrollstelle führt eine Erstinspektion und anschließend jährliche Kontrollen durch, die Produktionsmethoden, Betriebsmittel, Dokumentation und Kennzeichnung umfassen. Nach bestandener Erstinspektion und einer Umstellungszeit (in der Regel zwei Jahre bei Ackerkulturen) erhalten Sie die Öko-Zertifizierung und dürfen das EU-Bio-Logo verwenden. Die Zertifizierungskosten variieren je nach Kontrollstelle und Betriebsgröße.

Ausgestellt von: Zugelassene Öko-Kontrollstelle

Futtermittelunternehmen Registrierung

Regional

Alle Unternehmen, die in Deutschland an der Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, dem Transport oder Verkauf von Futtermitteln beteiligt sind, müssen sich bei der zuständigen Behörde nach der EU-Verordnung 183/2005 zur Futtermittelhygiene registrieren. Dies betrifft Futtermittelhersteller, Importeure, Händler und Landwirte, die Futtermittel für ihre Nutztiere erzeugen oder zukaufen. Auch Online-Händler von Heimtierfutter fallen unter diese Pflicht.Die Registrierung erfolgt beim zuständigen Veterinäramt unter Angabe der Geschäftstätigkeit und der gehandhabten Futtermittelarten. Betriebe, die mit bestimmten Zusatzstoffen oder ehemaligen Bioproteinen umgehen, benötigen statt einer Registrierung eine vollständige Zulassung. Das Amt kann die Betriebsräume auf Einhaltung der Futtermittelhygienestandards kontrollieren. Bei wesentlichen Änderungen der Geschäftstätigkeit muss die Registrierung aktualisiert werden.

Ausgestellt von: Veterinäramt / Landesamt für Verbraucherschutz

Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Regional

Wer in Deutschland beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, verkauft oder darüber berät, benötigt einen Sachkundenachweis nach dem Pflanzenschutzgesetz. Dies gilt für Landwirte, Gärtner, Landschaftspfleger, Forstwirte und Einzelhändler von Pflanzenschutzmitteln.Der Nachweis wird als Scheckkarte vom zuständigen Pflanzenschutzdienst des Landes ausgestellt, nachdem Sie Ihre Qualifikation belegt haben, in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung oder ein Studium mit dokumentierten Pflanzenschutzinhalten. Der Nachweis gilt unbefristet, jedoch müssen Sie alle drei Jahre eine anerkannte Fortbildung absolvieren, um ihn aufrechtzuerhalten. Bei Versäumnis der Fortbildungspflicht kann die Behörde den Sachkundenachweis entziehen.

Ausgestellt von: Pflanzenschutzdienst des Landes

Tierhaltungsgenehmigung

Regional

Die gewerbliche Nutztierhaltung ab bestimmten Bestandsgrößen erfordert eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Schwellenwerte sind in der 4. BImSchV festgelegt und richten sich nach der Tierart, zum Beispiel 15.000 Legehennen oder 1.500 Mastschweine. Unterhalb dieser Schwellen genügt eine Baugenehmigung.Bei größeren Betrieben führt die zuständige Landesumweltbehörde ein vereinfachtes Verfahren (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) oder ein förmliches Verfahren (mit Öffentlichkeitsbeteiligung) durch, je nach Bestandsgröße. Geprüft werden Emissionen (Geruch, Ammoniak, Staub), Lärm, Tierschutz und Bausicherheit. Kleinere Tierhaltungen unterhalb der BImSchG-Schwellen benötigen weiterhin Genehmigungen nach Baurecht und müssen Tierschutzvorschriften einhalten. Die Genehmigung bestimmt die maximale Tierplatzzahl auf Basis der Anlagenkapazität.

Ausgestellt von: Immissionsschutzbehörde / Veterinäramt