Zertifizierung für Kältetechniker (F-Gase)
Unternehmen und Personen, die mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) arbeiten, insbesondere bei Kälte- und Klimaanlagen, benötigen eine Zertifizierung nach EU-Verordnung 2024/573 (die aktuelle F-Gas-Verordnung, die im März 2024 die Verordnung 517/2014 abgelöst hat). Betroffen sind Kältetechniker, Klimaanlagenbauer und Wartungsfirmen, die Anlagen mit F-Gasen installieren, warten oder außer Betrieb nehmen.
Die persönliche Zertifizierung erfordert das Bestehen einer Prüfung bei einer von der DAkkS akkreditierten Zertifizierungsstelle. Die Prüfung umfasst sicheren Umgang, Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung und Umweltvorschriften. Zusätzlich benötigt das Unternehmen eine eigene Unternehmenszertifizierung, die den Nachweis ausreichend zertifizierten Personals und geeigneter Ausrüstung voraussetzt. Zertifikate müssen regelmäßig erneuert werden.
Voraussetzungen
- Sachkundenachweis (Kategorie I-IV je nach Tätigkeit)
- Für Unternehmen: mindestens ein zertifizierter Mitarbeiter
- Geeignete Ausrüstung (Dichtheitsüberprüfung, Rückgewinnung)
Verfahren
- Prüfung bei einer akkreditierten Stelle
- Gebühren: ca. 200-500 € pro Person
- Unternehmenszertifizierung zusätzlich erforderlich
- Gültigkeit: 5 Jahre, danach Rezertifizierung