Prüfung von Lüftungs- und Klimaanlagen

Wenn Sie ein Gebäude mit Lüftungs- oder Klimaanlagen betreiben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese regelmäßig prüfen zu lassen. Klimaanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) energetisch inspiziert werden.

Sie müssen einen qualifizierten Energieberater oder zugelassenen Prüfer mit der Inspektion beauftragen. Dabei werden die Energieeffizienz bewertet und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. Zusätzlich sind Hygieneprüfungen nach VDI 6022 erforderlich, um die Raumluftqualität sicherzustellen. Die Ergebnisse müssen dokumentiert und auf Anfrage der Baubehörde vorgelegt werden können.

Voraussetzungen

  • Energetische Inspektion nach GEG alle 10 Jahre
  • Hygienische Prüfung nach VDI 6022
  • Dokumentation der Prüfergebnisse
  • Durchführung durch qualifizierte Fachleute

Verfahren

  • Beauftragung eines zugelassenen Inspekteurs
  • Gebühren: 300-2.000 € je nach Anlagengröße