Eintragung in das Installateurverzeichnis (Strom/Gas/Wasser)
Elektroinstallateure, Gasinstallateure und Sanitärinstallateure, die an netzgebundenen Anlagen in Deutschland arbeiten, müssen im Installateurverzeichnis des jeweiligen Strom-, Gas- oder Wassernetzbetreibers eingetragen sein. Ohne Eintragung dürfen keine Kundenanlagen installiert, geändert oder repariert werden, die an das Versorgungsnetz angeschlossen sind. Die Pflicht gilt für jedes Netzgebiet, in dem Sie tätig sind.
Der Antrag wird direkt beim Netzbetreiber gestellt. Voraussetzungen sind der Nachweis der fachlichen Qualifikation (in der Regel Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation), ein Arbeitsvertrag für die verantwortliche Fachkraft und eine Haftpflichtversicherung. Die Eintragung richtet sich nach den gemeinsam von BDEW und den Fachverbänden erarbeiteten Richtlinien. Die Eintragung muss regelmäßig erneuert werden, und der Netzbetreiber kann Stichprobenkontrollen durchführen.
Voraussetzungen
- Meisterprüfung im Elektrohandwerk bzw. Sanitär-/Heizungs-/Klimahandwerk
- Nachweis der technischen Ausstattung
- Haftpflichtversicherung
- Regelmäßige Weiterbildung
Verfahren
- Antrag beim zuständigen Netzbetreiber
- Prüfung der Qualifikation und Ausstattung
- Gebühren: ca. 100-300 €
- Regelmäßige Überprüfung