Brandschutznachweis und Brandverhütungsschau

Gewerbliche Gebäude in Deutschland müssen die Brandschutzanforderungen erfüllen, die in einem Brandschutznachweis im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens dokumentiert werden. Darüber hinaus unterliegen bestehende Gebäude mit gewerblicher, Versammlungs- oder Beherbergungsnutzung einer regelmäßigen Brandverhütungsschau durch die Feuerwehr oder die Brandschutzdienststelle.

Der Brandschutznachweis wird von einem qualifizierten Brandschutzingenieur erstellt und mit dem Bauantrag eingereicht. Er belegt die Einhaltung der Brandschutzvorschriften der jeweiligen Landesbauordnung. Die Brandverhütungsschau erfolgt je nach Gefährdungsstufe alle drei bis sechs Jahre vor Ort. Geprüft werden Fluchtwege, Brandschutztüren, Alarmanlagen und Löscheinrichtungen. Festgestellte Mängel müssen innerhalb einer gesetzten Frist behoben werden.

Voraussetzungen

  • Brandschutzkonzept durch qualifizierten Brandschutzplaner
  • Einhaltung der Landesbauordnung (Brandschutzvorschriften)
  • Flucht- und Rettungswege gemäß Arbeitsstättenverordnung
  • Installation und Wartung von Brandmelde- und Löschanlagen

Verfahren

  • Einreichung des Brandschutznachweises mit dem Bauantrag
  • Brandverhütungsschau alle 5 Jahre (landesrechtlich)
  • Gebühren: 100-500 € je nach Umfang