Aufzugsanlage - Betriebsgenehmigung und Prüfung
Bevor ein Aufzug in Deutschland in Betrieb genommen werden darf, muss er von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) wie TÜV oder DEKRA geprüft werden. Dies gilt für alle neuen Aufzugsanlagen sowie für wesentliche Änderungen an bestehenden Anlagen. Rechtsgrundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Die ZÜS prüft Sicherheitssysteme, Tragkonstruktion und Normenkonformität und erteilt die Betriebsfreigabe. Nach der Inbetriebnahme sind wiederkehrende Prüfungen vorgeschrieben: eine Hauptprüfung alle zwei Jahre und eine Zwischenprüfung in den dazwischenliegenden Jahren. Jeder Aufzug muss eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin tragen. Der Betreiber muss außerdem einen Notfallplan für jede Anlage bereithalten.
Voraussetzungen
- Konformitätsbewertung nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU
- Prüfung vor Inbetriebnahme durch ZÜS (TÜV, DEKRA etc.)
- Wiederkehrende Prüfung alle 2 Jahre (Hauptprüfung) bzw. jährlich (Zwischenprüfung)
- Notfallplan und Notrufeinrichtung
Verfahren
- Beauftragung einer zugelassenen Überwachungsstelle
- Kosten: ca. 300-1.000 € pro Prüfung