Installation und HLK
5 Genehmigungen in Deutschland
Genehmigungen und Zertifizierungen für Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Sanitär-, Gas- und Elektroinstallationsbetriebe. Diese Kategorie umfasst Qualifikationen für HLK-Techniker, Elektriker, Gasinstallateure und Fachleute für Kältemittel und fluorierte Treibhausgase. Wenn Ihr Unternehmen Gebäudetechnik installiert oder wartet, finden Sie hier die erforderlichen Berufszertifizierungen und Betriebsgenehmigungen.
Brandschutznachweis und Brandverhütungsschau
KommunalGewerbliche Gebäude in Deutschland müssen die Brandschutzanforderungen erfüllen, die in einem Brandschutznachweis im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens dokumentiert werden. Darüber hinaus unterliegen bestehende Gebäude mit gewerblicher, Versammlungs- oder Beherbergungsnutzung einer regelmäßigen Brandverhütungsschau durch die Feuerwehr oder die Brandschutzdienststelle.Der Brandschutznachweis wird von einem qualifizierten Brandschutzingenieur erstellt und mit dem Bauantrag eingereicht. Er belegt die Einhaltung der Brandschutzvorschriften der jeweiligen Landesbauordnung. Die Brandverhütungsschau erfolgt je nach Gefährdungsstufe alle drei bis sechs Jahre vor Ort. Geprüft werden Fluchtwege, Brandschutztüren, Alarmanlagen und Löscheinrichtungen. Festgestellte Mängel müssen innerhalb einer gesetzten Frist behoben werden.
Ausgestellt von: Bauordnungsamt / Feuerwehr
Aufzugsanlage - Betriebsgenehmigung und Prüfung
NationalBevor ein Aufzug in Deutschland in Betrieb genommen werden darf, muss er von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) wie TÜV oder DEKRA geprüft werden. Dies gilt für alle neuen Aufzugsanlagen sowie für wesentliche Änderungen an bestehenden Anlagen. Rechtsgrundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die ZÜS prüft Sicherheitssysteme, Tragkonstruktion und Normenkonformität und erteilt die Betriebsfreigabe. Nach der Inbetriebnahme sind wiederkehrende Prüfungen vorgeschrieben: eine Hauptprüfung alle zwei Jahre und eine Zwischenprüfung in den dazwischenliegenden Jahren. Jeder Aufzug muss eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüftermin tragen. Der Betreiber muss außerdem einen Notfallplan für jede Anlage bereithalten.
Ausgestellt von: Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
Zertifizierung für Kältetechniker (F-Gase)
NationalUnternehmen und Personen, die mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) arbeiten, insbesondere bei Kälte- und Klimaanlagen, benötigen eine Zertifizierung nach EU-Verordnung 2024/573 (die aktuelle F-Gas-Verordnung, die im März 2024 die Verordnung 517/2014 abgelöst hat). Betroffen sind Kältetechniker, Klimaanlagenbauer und Wartungsfirmen, die Anlagen mit F-Gasen installieren, warten oder außer Betrieb nehmen.Die persönliche Zertifizierung erfordert das Bestehen einer Prüfung bei einer von der DAkkS akkreditierten Zertifizierungsstelle. Die Prüfung umfasst sicheren Umgang, Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung und Umweltvorschriften. Zusätzlich benötigt das Unternehmen eine eigene Unternehmenszertifizierung, die den Nachweis ausreichend zertifizierten Personals und geeigneter Ausrüstung voraussetzt. Zertifikate müssen regelmäßig erneuert werden.
Ausgestellt von: Akkreditierte Zertifizierungsstelle
Eintragung in das Installateurverzeichnis (Strom/Gas/Wasser)
RegionalElektroinstallateure, Gasinstallateure und Sanitärinstallateure, die an netzgebundenen Anlagen in Deutschland arbeiten, müssen im Installateurverzeichnis des jeweiligen Strom-, Gas- oder Wassernetzbetreibers eingetragen sein. Ohne Eintragung dürfen keine Kundenanlagen installiert, geändert oder repariert werden, die an das Versorgungsnetz angeschlossen sind. Die Pflicht gilt für jedes Netzgebiet, in dem Sie tätig sind.Der Antrag wird direkt beim Netzbetreiber gestellt. Voraussetzungen sind der Nachweis der fachlichen Qualifikation (in der Regel Meisterbrief oder gleichwertige Qualifikation), ein Arbeitsvertrag für die verantwortliche Fachkraft und eine Haftpflichtversicherung. Die Eintragung richtet sich nach den gemeinsam von BDEW und den Fachverbänden erarbeiteten Richtlinien. Die Eintragung muss regelmäßig erneuert werden, und der Netzbetreiber kann Stichprobenkontrollen durchführen.
Ausgestellt von: Netzbetreiber / Versorgungsunternehmen
Prüfung von Lüftungs- und Klimaanlagen
RegionalWenn Sie ein Gebäude mit Lüftungs- oder Klimaanlagen betreiben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese regelmäßig prüfen zu lassen. Klimaanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) energetisch inspiziert werden.Sie müssen einen qualifizierten Energieberater oder zugelassenen Prüfer mit der Inspektion beauftragen. Dabei werden die Energieeffizienz bewertet und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. Zusätzlich sind Hygieneprüfungen nach VDI 6022 erforderlich, um die Raumluftqualität sicherzustellen. Die Ergebnisse müssen dokumentiert und auf Anfrage der Baubehörde vorgelegt werden können.
Ausgestellt von: Zugelassener Energieinspektor / Schornsteinfeger (Abgasanlagen)