Sanitätshaus - Präqualifizierung
Sanitätshäuser, Orthopädietechniker, Hörakustiker und Optiker, die Hilfsmittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgeben möchten, müssen eine Präqualifizierung nach § 126 SGB V durchlaufen. Ohne Präqualifizierung können Sie keine Hilfsmittel mit den Krankenkassen abrechnen.
Die Präqualifizierung wird von akkreditierten Präqualifizierungsstellen durchgeführt, die Ihre fachliche Kompetenz, Personalausstattung, Räumlichkeiten und Organisation anhand der Kriterien des GKV-Spitzenverbandes prüfen. Nach erfolgreicher Präqualifizierung erhalten Sie eine für alle gesetzlichen Krankenkassen gültige Berechtigung mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Anschließend verhandeln Sie Versorgungsverträge mit einzelnen Kassen oder deren Verbänden über Preise und Produktumfang.
Voraussetzungen
- Nachweis der Fachkunde (Meisterprüfung oder gleichwertig)
- Geeignete Betriebs- und Anpassräume
- Qualitätsmanagementsystem
- Werkstatt (bei Herstellung/Anpassung)
Verfahren
- Antrag bei einer akkreditierten Präqualifizierungsstelle
- Kosten: ca. 500-2.000 € je nach Produktgruppe
- Gültigkeit: 5 Jahre