Rettungsdienstgenehmigung

Der Betrieb eines privaten Rettungsdienstes oder Krankentransportunternehmens erfordert eine Genehmigung nach dem Rettungsdienstgesetz Ihres Bundeslandes. Da der Rettungsdienst Ländersache ist, unterscheiden sich die Anforderungen je nach Bundesland.

Der Antrag wird bei der zuständigen Verkehrs- oder Gesundheitsbehörde gestellt. Die Behörde prüft persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung, die durch eine Eignungsprüfung oder mindestens dreijährige leitende Tätigkeit im Rettungsdienst nachgewiesen werden kann. Fahrzeuge und Ausrüstung müssen medizinische Standards erfüllen, und Sie müssen qualifiziertes Rettungsdienstpersonal beschäftigen. Die Genehmigung kann versagt werden, wenn ihre Erteilung die Funktionsfähigkeit des bestehenden öffentlichen Rettungsdienstes in Ihrem Betriebsbereich beeinträchtigen würde.

Voraussetzungen

  • Geeignete Fahrzeuge (Rettungswagen, Krankentransportwagen) nach DIN EN 1789
  • Qualifiziertes Personal (Notfallsanitäter, Rettungssanitäter)
  • Einsatzbereitschaft und Erreichbarkeit rund um die Uhr
  • Medizinische Ausstattung gemäß Rettungsdienstgesetz

Verfahren

  • Antrag bei der zuständigen Rettungsdienstbehörde
  • Prüfung der Fahrzeuge und Ausstattung
  • Gebühren: variabel nach Bundesland
  • Bearbeitungsdauer: 2-6 Monate