Erlaubnis zum Versandhandel mit Arzneimitteln

Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln bedarf einer Erlaubnis nach § 43 Abs. 1 AMG. Voraussetzung ist der Betrieb einer öffentlichen Apotheke in Deutschland. Die Versandapotheke muss beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) registriert sein, das das offizielle Versandapothekenregister führt und das EU-Sicherheitslogo vergibt.

Sie müssen einen sicheren Bestell- und Versandprozess, qualifizierte pharmazeutische Beratung per Telefon oder E-Mail sowie die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen nachweisen. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Landesapothekenbehörde erteilt.

Voraussetzungen

  • Betriebserlaubnis für eine öffentliche Apotheke
  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung
  • Qualitätssicherungssystem für Verpackung und Versand
  • Temperaturkontrollierter Transport
  • EU-Sicherheitslogo auf der Website

Verfahren

  • Antrag bei der zuständigen Landesapothekerkammer
  • Registrierung beim BfArM
  • Gebühren: ca. 200-500 €
  • Bearbeitungsdauer: 4-8 Wochen