Erlaubnis zum Versandhandel mit Arzneimitteln
Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln bedarf einer Erlaubnis nach § 43 Abs. 1 AMG. Voraussetzung ist der Betrieb einer öffentlichen Apotheke in Deutschland. Die Versandapotheke muss beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) registriert sein, das das offizielle Versandapothekenregister führt und das EU-Sicherheitslogo vergibt.
Sie müssen einen sicheren Bestell- und Versandprozess, qualifizierte pharmazeutische Beratung per Telefon oder E-Mail sowie die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen nachweisen. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Landesapothekenbehörde erteilt.
Voraussetzungen
- Betriebserlaubnis für eine öffentliche Apotheke
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung
- Qualitätssicherungssystem für Verpackung und Versand
- Temperaturkontrollierter Transport
- EU-Sicherheitslogo auf der Website
Verfahren
- Antrag bei der zuständigen Landesapothekerkammer
- Registrierung beim BfArM
- Gebühren: ca. 200-500 €
- Bearbeitungsdauer: 4-8 Wochen