Betriebserlaubnis für eine Pflegeeinrichtung

Der Betrieb einer stationären Pflegeeinrichtung für ältere oder behinderte Menschen erfordert in Deutschland eine Genehmigung nach dem jeweiligen Landesheimgesetz (oder der entsprechenden Landesregelung). Jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz zur Regulierung von Pflegeeinrichtungen, das das frühere Bundesheimgesetz abgelöst hat. Für die Abrechnung mit der Pflegeversicherung benötigen Sie zusätzlich einen Versorgungsvertrag nach SGB XI.

Die Heimaufsicht, in der Regel bei der kommunalen oder regionalen Verwaltung angesiedelt, prüft den Personalplan, die baulichen und räumlichen Standards, das Pflegekonzept und das Qualitätsmanagement. Einrichtungen unterliegen regelmäßigen Kontrollen, mindestens einmal jährlich. Verträge mit Bewohnern müssen dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) entsprechen.

Voraussetzungen

  • Geeignete Betriebsräume (barrierefreier Zugang, Einzelzimmerquote)
  • Qualifizierte Pflegedienstleitung (examinierte Pflegefachkraft mit Weiterbildung)
  • Personalschlüssel gemäß Landesheimgesetz
  • Hygienekonzept und Qualitätsmanagementsystem
  • Finanzierungskonzept und Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Verfahren

  • Antrag bei der zuständigen Heimaufsichtsbehörde
  • Prüfung der Betriebskonzeption und Bauunterlagen
  • Begehung der Betriebsräume vor Inbetriebnahme
  • Gebühren: ca. 500-2.000 €
  • Bearbeitungsdauer: 3-6 Monate