Apothekenbetriebserlaubnis
Wer in Deutschland eine Apotheke eröffnen will, braucht eine Apothekenbetriebserlaubnis nach dem Apothekengesetz (ApoG). Antragsberechtigt sind ausschließlich approbierte Apotheker. Jeder Apothekenstandort erfordert eine eigene Erlaubnis, und ein Apotheker darf neben der Hauptapotheke bis zu drei Filialapotheken betreiben.
Der Antrag wird bei der zuständigen Landesgesundheitsbehörde gestellt. Vorzulegen sind unter anderem die Approbationsurkunde, ein Führungszeugnis, Nachweise über die pharmazeutische Berufstätigkeit der letzten Jahre sowie Grundrisspläne der Apothekenräume, die die Einhaltung der Größen- und Ausstattungsanforderungen belegen. Vor Erteilung der Erlaubnis erfolgt eine behördliche Besichtigung der Räumlichkeiten. Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen.
Voraussetzungen
- Approbation als Apotheker (Pharmaziestudium + Staatsexamen + praktisches Jahr)
- Geeignete Betriebsräume nach Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Keine Überschuldung oder Vermögensverfall