Ambulanter Pflegedienst - Versorgungsvertrag

Wer einen ambulanten Pflegedienst betreiben und über die gesetzliche Pflegeversicherung abrechnen will, benötigt einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI. Ohne diesen Vertrag ist keine Kostenerstattung durch die Pflegekassen möglich. Zusätzlich gelten landesrechtliche Anzeige- oder Genehmigungspflichten, die je nach Bundesland variieren.

Der Vertrag wird mit den Landesverbänden der Pflegekassen geschlossen. Voraussetzungen sind unter anderem eine verantwortliche Pflegefachkraft als Pflegedienstleitung, der Nachweis einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Versorgung sowie eine tarifgebundene oder vergleichbare Vergütung der Beschäftigten. Im Vertrag werden das Einzugsgebiet und die zu erbringenden Pflegeleistungen festgelegt.

Voraussetzungen

  • Qualifizierte verantwortliche Pflegefachkraft
  • Strukturqualität (Personal, Organisation, Ausstattung)
  • Qualitätsmanagementsystem
  • Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Verfahren

  • Antrag auf Versorgungsvertrag bei den Pflegekassen
  • Prüfung durch den Medizinischen Dienst
  • Gebühren: keine
  • Bearbeitungsdauer: 3-6 Monate