Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen / Novel Food

Wenn Sie ein neuartiges Lebensmittel (Novel Food) oder einen neuen Lebensmittelzusatzstoff in Deutschland verkaufen möchten, benötigen Sie zunächst eine Zulassung auf EU-Ebene. Dies ist keine deutsche Genehmigung. Das Verfahren läuft über die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und gilt einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten.

Ihren Antrag richten Sie an die Europäische Kommission, die ihn zur Sicherheitsbewertung an die EFSA weiterleitet. Das Verfahren dauert in der Regel 18 Monate oder länger und erfordert umfangreiche wissenschaftliche Daten zu Sicherheit, Zusammensetzung und Verwendungszweck. Nach der Zulassung darf das Produkt EU-weit vermarktet werden. In Deutschland koordiniert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die nationale Seite.

Voraussetzungen

  • Sicherheitsbewertung durch die EFSA
  • Wissenschaftlicher Nachweis der Unbedenklichkeit
  • Vollständiger Zulassungsantrag mit toxikologischen Daten

Verfahren

  • Antrag bei der EU-Kommission über nationales Kontaktformular
  • Bewertung durch EFSA (bis zu 9 Monate)
  • Entscheidung durch EU-Kommission und Mitgliedstaaten