Zulassung eines Lebensmittelbetriebs (EU-Zulassung)
Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen, verarbeiten oder lagern (Schlachthöfe, Fleischereien, Molkereien, Fischverarbeitungsbetriebe, Eierpackstellen), benötigen eine EU-Zulassung nach der Verordnung (EG) Nr. 853/2004. Diese geht über die einfache Registrierung als Lebensmittelunternehmen hinaus und erfordert eine gründliche Inspektion der Betriebsstätte und der Arbeitsabläufe.
Der Antrag wird beim Veterinäramt Ihres Landkreises gestellt. Die Behörde überprüft Ihre Einrichtung auf Einhaltung der spezifischen Hygieneanforderungen in den Anhängen der Verordnung, einschließlich Gebäudelayout, Ausstattung, Temperaturkontrolle, HACCP-Verfahren und Rückverfolgbarkeit. Nach der Zulassung erhält Ihr Betrieb ein EU-Identitätskennzeichen (Zulassungsnummer), das auf allen Produkten angebracht werden muss. Die Zulassung kann zunächst vorläufig erteilt werden, sodass Sie den Betrieb aufnehmen können, während letzte Anpassungen innerhalb einer festgelegten Frist abgeschlossen werden.
Voraussetzungen
- HACCP-Konzept und Eigenkontrollsystem
- Hygieneplan gemäß VO (EG) Nr. 852/2004
- Rückverfolgbarkeitssystem für alle Erzeugnisse
- Geeignete Betriebsräume (Kühlung, Trennung rein/unrein)
- Qualifiziertes Personal mit Hygieneschulung
Verfahren
- Antrag beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
- Betriebsinspektion vor Zulassung
- Zuteilung einer EU-Zulassungsnummer
- Gebühren: ca. 200-1.000 €
- Bearbeitungsdauer: 4-12 Wochen