Vorübergehende Gestattung (Festzeltausschank)

Für den vorübergehenden Ausschank von Alkohol bei Veranstaltungen wie Volksfesten, Vereinsfeiern oder Weihnachtsmärkten können Sie eine vorübergehende Gestattung beantragen. In Bundesländern, die noch dem Bundes-Gaststättengesetz (GastG) folgen, gilt § 12 GastG. Mehrere Länder haben jedoch eigene Gaststättengesetze mit entsprechenden Regelungen erlassen, sodass die genaue Rechtsgrundlage je nach Bundesland variiert.

Die vorübergehende Gestattung ersetzt die vollständige Gaststättenerlaubnis für zeitlich begrenzte Anlässe. Der Antrag ist in der Regel mehrere Wochen vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt zu stellen, mit Angaben zu Veranstaltungsort, Dauer und Art der Getränke. Die Behörde kann Auflagen zu Lärm, Hygiene und Sperrzeiten erteilen.

Voraussetzungen

  • Formloser Antrag beim Ordnungsamt
  • Angabe von Art, Ort und Dauer der Veranstaltung
  • Einhaltung der Hygienevorschriften
  • Jugendschutz

Verfahren

  • Antrag beim Ordnungsamt (mind. 2-4 Wochen vorher)
  • Gebühren: ca. 30-150 €
  • Bearbeitungsdauer: 1-3 Wochen