Registrierung als Lebensmittelunternehmen

Jeder Lebensmittelunternehmer muss seine Betriebsstätte bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren lassen, bevor er den Betrieb aufnimmt. Dies gilt für alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, lagern, transportieren oder verkaufen, von Restaurants über Bäckereien bis hin zu Lebensmittelgeschäften.

Die Registrierung erfolgt beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Sie ist gebührenfrei und muss vor Betriebsbeginn abgeschlossen sein. Das Verfahren ist unkompliziert: Sie reichen ein Formular ein, in dem Sie Ihre Betriebsart, Adresse und die geplanten Lebensmitteltätigkeiten angeben. Nach der Registrierung unterliegt Ihr Betrieb regelmäßigen amtlichen Lebensmittelkontrollen auf Basis einer Risikobewertung.

Verfahren

  • Formlose Anzeige beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
  • Angabe von Betriebsart, Standort und Art der Lebensmittel
  • Keine Gebühren für die Registrierung
  • Die Registrierung ersetzt keine ggf. erforderliche Zulassung (z. B. für Fleischverarbeitung)